Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Angebote:
Die von uns abgegebenen Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Jede einzelne Ausnahme oder Abweichung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die Bedingung als vereinbart die dem Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Nichterfüllung vereinbarter Bedingungen berechtigen uns, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zu ihrer Erfüllung ganz oder teilweise auszusetzen. Vorgesehene und/oder vereinbarte Fristen ändern sich entsprechend.
- Preise:
Preise sind ohne gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Die in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen genannten Preise gelten nur für die dort aufgeführten Leistungen. Nebenleistungen, gleich welcher Art, werden zusätzlich berechnet. Die Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt werden. Ist dies nicht der Fall, so behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
- Zahlungen:
Reparaturen sind ausgelegte Arbeitslöhne und daher sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Abzüge jeder Art sind unzulässig. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sie erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig. In Abweichung von den §§ 366 und 377 BGB und den Bestimmungen des Käufers sind wir berechtigt festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen gutgeschrieben sind. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden vom Fälligkeitstag an unter Vorbehalt und Geltendmachung weiteren Verzugsschadens die jeweils üblichen bankmäßigen Verzugszinsen berechnet. Die Zinsen sind sofort in bar fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel. Dies gilt auch für andere, noch nicht beiderseits voll erfüllten Kaufverträge. Wir sind dann auch berechtigt, von den Kaufverträgen zurückzutreten. Bei Teilzahlungsverträgen tritt Fälligkeit unserer Gesamtforderung ein, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug ist und dieser Betrag mindestens den fünften Teil des Kaufpreises ausmacht. In diesem Fall können wir vom Kaufvertrag zurücktreten. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, für alle unsere Forderungen Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen oder von beiderseits nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Der Käufer hat Anspruch auf Nachbesserung oder Lieferung einer mängelfreien Ware. Er ist nicht berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Rücktritt:
Bei Rücktritt nach Auftragserteilung berechnen wir dem Besteller 20% des Nettoauftragswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den entgangenen Gewinn und entstandene Kosten.
- Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und Abdeckung aller sonstigen Verbindlichkeiten durch den Käufer vor, bei mehreren Kaufverträgen bis zur restlosen Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus sämtlichen Verträgen. Bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer entstehenden Ansprüche darf dieser über die gelieferte Ware nicht verfügen, außer Eigennutzung. Der Käufer ist verpflichtet, uns vor dem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns bei Wahrung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Der Käufer hat dem Dritten bzw. dem Vollstreckungsbeamten unser Eigentum an dem Gegenstand sofort anzuzeigen und uns sofort das Pfandprotokoll sowie eine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt zu übersenden, dass der gepfändete Gegenstand unser Eigentum ist. Alle durch unsere Interventionen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers, auch Anwalts- und Gerichtskosten. Der Käufer haftet mit für alle Schäden, die uns durch Zugriffe Dritter auf unser Eigentum entstehen. Ist der Käufer Fachhändler und erwirbt er Maschinen zur Weiterveräußerung, so tritt er hiermit die für ihn aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer entstehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus an uns ab. Infolgedessen ist bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche, Verpfändung oder Abtretung dieser Forderung unzulässig. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren einzuziehen, hat aber den Erlös an uns abzuführen. Wir sind berechtigt, jederzeit die Abtretung offen zu legen und Zahlungen durch den Abnehmer an uns zu verlangen.
- Garantie/Gewährleistung:
Die Laufzeit der Garantie auf die von uns verkauften Geräte wird in dem Umfang zugesichert, wie es in den Verkaufsbedingungen des Lieferwerkes zugesichert ist. Die jeweilige Garantiezeit wird im Angebot und auf der Rechnung ausgewiesen. Wir leisten in der Weise Garantie, dass von unserer Werkstatt jene Defekte behoben und jene Teile ausgetauscht werden, die auf Fabrikationsfehler oder Materialfehler beruhen. Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Behandlung, bei äußeren Einflüssen, wenn von nicht autorisierten Personen Eingriffe vorgenommen werden oder wenn das Gerät weiter veräußert wird. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz irgendwelcher Art, darunter fallen auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn, Folgeschäden etc., Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder mangelhafter Ausführung der Nachbesserung, sind ausgeschlossen. Sollte die Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zum Erfolg geführt haben oder unmöglich sein und auch die Lieferung einer mangelfreien Ware nicht durchgeführt werden, so können der Käufer oder unsere Firma vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art sind jedoch ausgeschlossen.
- Mündliche Nebenabreden:
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, sind auch anlässlich dieses Vertrages nicht getroffen. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist das Original des Kaufvertrages, nicht die Durchschrift.
- Kaufvertrag:
Der Kaufvertrag gilt als angenommen, sofern wir ihn nicht innerhalb zwei Wochen ablehnen. Vorherige Auslieferungen der Ware gilt nicht. als Annahme des Kaufvertrages.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Rechte und Pflichten beider Vertragsteile
Sonneberg.